Ethik und Recht

Der 2001 ins Leben gerufene „Nationale Ethikrat“ der BRD wird vom „Deutschen Ethikrat“, der auf gesetzlicher Grundlage arbeiten und künftig Bundesregierung u. Parlament insbesondere unter Berücksichtigung der Forschungsergebnisse in der Biomedizin beraten wird, abgelöst.

Eine zentrale Rolle in der Beratung der Bundesregierung zu ethischen Fragen der Forschung hat die wissenschaftlich fundierte ethische Auseinandersetzung. Der 2001 ins Leben gerufene Nationale Ethikrat, der unabhängige Stellungnahmen zu aktuellen ethischen Fragen auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften erarbeitete, den wissenschaftlichen mit dem gesellschaftlichen Diskurs vernetzte und sich am internationalen Dialog beteiligte, wird 2007 abgelöst durch den Deutschen Ethikrat.  Der Deutsche Ethikratsoll sich der Aufarbeitung grundsätzlicher ethischer, rechtlicher, medizinischer und sozialer Fragen widmen, die durch Forschungsergebnisse in der Biomedizin aufgeworfen werden. Der Deutsche Ethikrat erhält zugleich einen Parlamentarischen Beirat. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Deutsche Ethikrat – anders als sein Vorgängergremium – nicht nur die Bundesregierung, sondern auch das Parlament beraten soll. Regierung und Bundestag werden in Zukunft je die Hälfte der 26 Mitglieder bestimmen. Der Deutsche Ethikrat arbeitet auf einer gesetzlichen Grundlage, die vom Bundesrat am 8. Juni 2007 abschließend verabschiedet wurde.   

(Gekürzte Meldung aus: www.bmbf.de, 9.6.07)

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